Beschreibung
Bilgenfarbe ist eine seidenglänzende, einkomponenten Farbe auf Basis spezieller Alkydharze für den Bilgebereich.
Bilgenfarbe zeichnet sich aus durch eine schnelle Antrocknung. Bilgenfarbe ist weitestgehend beständig gegen überlaufendes Öl, Dieselkraftstoff und Benzin, sofern diese umgehend entfernt werden.
Bilgenfarbe ist nicht für die Innenbeschichtung von Tankanlagen geeignet. Durch den Farbton weiss oder lichtgrau erhalten Sie eine helle übersichtliche Bilge.
Wir setzen ausschließlich aromatenfreie Lösemittel ein. Geruchsneutral bei der Verarbeitung.
Materialdaten:
Bindemittelbasis
Spezielle Alkydharze
Lieferviskosität
leicht thixotrop
Dichte
ca. 1,25 g/ml
Praktische Ergiebigkeit
ca. 8 qm/l
Untergrund und Vorbehandlung:
Der Untergrund muss frei von Fett, Schmutz und Korrosion sein. Alte festhaftende Anstriche gründlich anschleifen und säubern, lose und mürbe Anstriche entfernen. BILGENFARBE kann direkt auf die Bootsbaumaterialien Eisen, Stahl, GFK, Holz aufgebracht werden. Bei Vollholz-Schiffen sollte die Bilge, um einen Feuchtigkeitstransport zu gewährleisten, maximal mit einer offenporigen Holzlasur versehen werden.
Verarbeitung:
Temperatur
- Ab + 5°C Objekttemperatur bis ca 85% rel. Luftfeuchte (Taupunkt beachten !)
Applikation
- Pinsel, feinporiger Moltopren-Farbroller , Spritzen konv. oder airless. Der anfallende Spritzstaub muss regelmäßig beseitigt werden; Spritzstaub neigt zur Selbstentzündung.
Verdünnung
- EA-Verdünnung auch zum Reinigen der Arbeitsgeräte
Trocknung
- Staubtrocken nach ca. 2-4 Std . Überstreichbar nach ca. 36 Std. mit vorherigem Zwischenschliff. Voll belastbar nach 7 Tagen. Trocknung und Härte sind Temperatur-und Schichtdickenabhängig.
Hinweise: Vor Gebrauch gründlich aufrühren. Bei der Verarbeitung in Innenräumen für genügend Frischluft sorgen. Mit Farbe getränkte Lappen wegen möglicher Selbstentzündung nicht aufheben . Lappen vor dem Beseitigen mit Wasser tränken. Möglichst gleiche Chargen verwenden.
Produktklassifizierung:
- Flammpunkt > 23 °C
- VbF entfällt
- UN 1263
- ADR entfällt